Hallenplätze

Das Sportzentrum der Gemeinde Unterföhring an der Jahnstraße ist mit einer 3-fach Tennishalle (Granulatboden) ausgestattet. Die Hallenplätze können sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.

Online-Buchungssystem

Für die Buchung und Verwaltung von Einzelstunden und Abonnements steht ein Online-Buchungsportal zur Verfügung. Dieses kann über den Link https://unterfoehring.ebusy.de/ aufgerufen werden.

Vor Nutzung des Buchungsportals ist einmalig eine Registrierung des Mieters erforderlich.

Für die Buchung der 8 Freiplätze des Tennisvereins Unterföhring e.V. folgen Sie bitte diesem Link: https://tc-unterfoehring.ebusy.de/

Mietdauer und Mietpreise

Die Platzmieten basieren auf einer Spieldauer von jeweils einer vollen Stunde (60 Minuten).

Die Mietpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Diese sind im Online-Buchungsportal hinterlegt.

Ermäßigte Hallenpreise werden ausschließlich Vereinsmitgliedern des TC Unterföhring gewährt.

Vermietung einzelner Hallenstunden

Eine Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt über das Online-Buchungsportal zustande.

Die Gemeinde Unterföhring behält sich vor, die Anzahl von Vorausbuchungen zu reglementieren.

Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises

Rechnungen werden per E-Mail versandt.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt per Sofortüberweisung oder Zahlung per Kreditkarte.

Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn gemietete Hallenstunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.

Stornierung

Verbindlich gebuchte Einzelstunden können bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Abonnements können bis 24 Stunden vor dem ersten Spieltermin kostenfrei storniert werden. Danach ist eine Stornierung des gesamten Abos nicht mehr möglich. Eine Freigabe von Einzelstunden kann jedoch auch hier bis 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgen. Der Erstattungsbetrag beschränkt sich hierbei auf den anteiligen Wert des Termins.

Mietpreiserstattungen

Anteilige oder vollständige Mietpreiserstattungen erfolgen grundsätzlich nur in Form von Geldguthaben, das für Hallenbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Geldguthabens ist ausgeschlossen.

Werden vorhandene Geldguthaben nicht innerhalb eines Jahres nach dem letztem Erstattungstermin genutzt, so verfällt das Geldguthaben ersatzlos.

Verhinderung des Mieters/Weitergabe von Hallenstunden

Der Mieter haftet gegenüber der Gemeinde Unterföhring auch bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und für evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.